Wann?

Zwischen 8 und 21 Uhr finden wir bestimmt einen Termin, der für Sie passt .

Wo?

Alleine – Mediation, Elternberatung… – arbeite ich im 4. Bezirk, Mühlgasse 11/1. Stiege/Tür 4. (Gleich beim Naschmarkt, zwischen Karlsplatz und Kettenbrückengasse, erreichbar mit den Linien U1, U4, 1, 62, 59A)

Bei der (geförderten) Co-Mediation  kann ich Ihnen drei Standorte anbieten:

1040 Wien, Mühlgasse 11/1/4 (gemeinsam mit MMag. Martin Schelm oder Mag. Wolfgang Püls)

(Nähe Naschmarkt, erreichbar mit den Linien U1, U4, 1, 62, 59A)

1070 Wien,  Halbgasse 27/2 (gemeinsam mit Mag. Wolfgang Püls, Sozialarbeiter, Psychologe, Psychotherapeut)

(zwischen Burggasse, Westbahnstraße, erreichbar mit U6, Urban Loritz-Platz, Straßenbahnlinie 49, Station Kaiserstraße)

1230 Wien, Endresstraße 59c   (gemeinsam mit MMag. Martin Schelm, Biochemiker, Pädagoge)

(erreichbar mit der U6 Alterlaa oder S-Bahn Atzergersdorf, dann Bus 60A, Station Rudolf Zeller-Gasse)

Honorar

Honorar Mediation

Die Mediation wird nach Dauer (pro Einheit à 60 Minuten) abgerechnet. Für ein halbstündiges Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen stelle ich € 60,– in Rechnung. Sonst beträgt mein Stundensatz  € 120,–. Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen  die Kosten einer Mediation. Je nach Auslastung kann ich auch einige Stunden zu einem Sozialtarif anbieten – fragen Sie einfach an.

Wenn wir zu zweit in Co-Mediation arbeiten, beträgt das Honorar pro Stunde  € 220,–.

Bei der geförderten Familienmediation ist bloß ein einkommensabhängiger Selbstbehalt zu bezahlen, Sie finden die aktuelle Tariftabelle auf der Internet-Seite des Familienministeriums. Am besten klären wir den Selbstbehalt vorab .

Mediationen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet. Das Honorar ist jeweils am Ende der Sitzung bar zu bezahlen.

Sollte die schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Mediation sehr kompliziert und arbeitsaufwändig sein, stelle ich dafür ein bis zwei Stunden extra in Rechnung.

Vereinbarte Sitzungstermine sind bis spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn abzusagen, andernfalls muss die Sitzung in Rechnung gestellt werden.

Honorar Elternberatung

Für die verpflichtende Elternberatung nach § 95a Abs. 1a Außerstreitgesetz stelle ich € 80,– in Rechnung; wenn es wegen des baldigen Scheidungstermins schnell gehen muss, kann ein „Expresszuschlag“ von € 40,– dazukommen.

Honorar Erziehungsberatung

Für die angeordnete Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z1 AußstrG stelle ich € 100,– in Rechnung.

Dr. Gabriele Buresch, Mühlgasse 11/4, 1040 Wien, 0664 455 43 12, info@mediation-buresch.at