Verpflichtende Elternberatung

Ich biete Elternberatungsgespräche gemäß § 95a Abs. 1a Außerstreitgesetz für Paare in angenehmer Atmosphäre an, Dauer etwa eine Stunde. Kurzfristig Termine möglich!

Seit 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten haben lassen. Ohne eine derartige Beratung ist es nun nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Eltern- und Erziehungsberatung

Außerdem bin ich als Familien-, Eltern- und Erziehunbgsberaterin  gemäß § 107  Abs. 3 Z 1 AußStrG für die richterlich angeordnete Eltern- und Erziehungsberatung vom Familienministerium anerkannt.

Paargespräche

Konflikte entstehen nicht von heute auf morgen, sie bauen sich langsam auf. Meist „schlucken“ die Partner viel, bevor es irgendwann einem „reicht“, es zur Explosion kommt.

Einmal in einem geschützten Rahmen und unterstützt von einer „allparteilichen“ Mediatorin sagen können, was einem „immer schon auf die Nerven gegangen ist“, kann entlastend sein – und für den Partner durchaus überraschend.

Mediation muss nicht zwangsläufig eine Scheidung begleiten, Mediation kann auch die Augen öffnen, Respekt und Anerkennung für einander wieder beleben. Handeln Sie neue Spielregeln für Ihre Partnerschaft aus, schaffen Sie Freiräume und räumen Sie Missverständnisse aus! Eine Scheidung ist fast immer nur die zweitbeste Lösung….

Scheidungsberatung, Trennungsbegleitung

Wenn es aber doch zu einer Scheidung kommt, kann ich Sie umfassend beraten und begleiten, denn eine Trennung muss nicht zwangsläufig in einem unappetitlichen Rosenkrieg enden!